Apotheke
Wer im Kanton Aargau eine Apotheke betreiben möchte, benötigt zwingend eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten zur Berechtigung der Führung eines Betriebs sowie Informationen zu weiteren gesundheitspolizeilichen Bewilligungen