Hauptmenü

Betriebsbewilligungen

Organisation der Podologie

Betriebe, die als juristische Person organisiert sind und die angestellte Podologinnen oder Podologen beschäftigen, benötigen für eine Tätigkeit ebendieser Personen eine Zulassung, dass der Betrieb zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein darf.