Alkoholzehntel
![gestapelte Weinkorken mit Nummern](/media/kanton-aargau/dgs/bilder/gesundheit/gesundheitsfoerderung-praevention/suchthilfe/mg-6388_teaser_small.jpg)
© Kanton Aargau
Der Alkoholzehntel ist ein Teil des Reingewinns aus der Spirituosenbesteuerung. Der Kanton Aargau verwendet den Alkoholzehntel für die Finanzierung von Suchthilfeangeboten und -projekten. Es besteht die Möglichkeit, Beiträge aus dem Alkoholzehntel durch ein Gesuch zu beantragen.
Was ist der Alkoholzehntel und wofür wird er verwendet?
Was ist der Alkoholzehntel
Wofür wird der Alkoholzehntel verwendet?
Beiträge aus dem Alkoholzehntel beantragen
Voraussetzung für die Gesuchsstellung
Wie können Betriebsbeiträge beantragt werden?
Wie können Projektbeiträge beantragt werden?
Beurteilung der Gesuche
Wie werden Gesuche beurteilt?
Termine und Abläufe
Datum | Information |
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30. Juni | Einreichefrist für Gesuche an den Alkoholzehntel des Kantons Aargau |
Juli | Formale Prüfung der Gesuche durch die Abteilung Gesundheit |
August | Fachliche Beurteilung der Gesuche durch die Kommission zur Verteilung des Alkoholzehntels des Kantons Aargau |
September | Erarbeitung eines Verteilvorschlags durch die Kommission zur Verurteilung des Alkoholzehntels des Kantons Aargau |
Oktober | Entscheid über Verteilvorschlag der Kommission durch die Departementsleitung |
Ende Oktober | Information der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller über den Entscheid |