Bedarfsplanung
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, bedarfsgerechte und qualitativ gute Angebote in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu planen und sicherzustellen. Sie können diese Aufgabe gemeinsam mit anderen politischen Gemeinden erfüllen oder sie privaten Trägerschaften übertragen. Der Kanton Aargau stellt ihnen dafür Planungsinstrumente zur Verfügung.