Pflegeheimliste
Die Kantone müssen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für die stationäre Langzeitpflege eine Planung erstellen und eine Pflegeheimliste führen. Mit der Aufnahme einer stationären Pflegeeinrichtung auf die kantonale Pflegeheimliste erhält diese die Berechtigung, Pflegeleistungen zu Lasten der Kassen zu erbringen.