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Pflegefinanzierung

Tarife und Taxen in stationären Pflegeeinrichtungen

Seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung Anfang 2011 ist die öffentliche Hand zur Finanzierung der Restkosten verpflichtet. Der Kanton Aargau regelt diese Verpflichtung mit einer kantonalen Tarifordnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit dem Angebot "Tages- und Nachtstrukturen".

Publikation der Tarife und Taxen

Subsidiäre limitierte Kostengutsprache für die Kosten in einer stationären Pflegeeinrichtung

Informationen für Leistungserbringer