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Kindes- & Erwachsenenschutzrecht

Auswirkungen auf die Behandlung von Patienten

Seit 1. Januar 2013 gilt das Neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Hier finden Sie Informationen zu neuen Regelungen betreffend Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Betreuungsvertrag