Auswirkungen auf die Behandlung von Patienten
Seit 1. Januar 2013 gilt das Neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Hier finden Sie Informationen zu neuen Regelungen betreffend Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.
Seit 1. Januar 2013 gilt das Neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Hier finden Sie Informationen zu neuen Regelungen betreffend Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.