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Wirtschaftliche Landesversorgung (WL)

Die wirtschaftliche Landesversorgung ist für die Sicherstellung der Verfügbarkeit von lebenswichtigen Dienstleistungen und Gütern in ausserordentlichen Situationen zuständig. Der Bund greift erst ein, wenn die Wirtschaft diese Funktion aufgrund einer schweren Mangellage, wie machtpolitische oder kriegerische Bedrohung, nicht mehr selbstständig wahrnehmen kann.