151 Aargauer Gemeinden erhielten Bundesfinanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) anerkannte den Kanton Aargau als beitragsberechtigt für Finanzhilfen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Für die geleisteten Subventionserhöhungen im Schuljahr 2018/2019 erhielten die anspruchsberechtigten Aargauer Gemeinden finanzielle Unterstützung vom Bund in der Höhe von 1,9 Millionen Franken.