Elternschaftsbeihilfe
Die Elternschaftsbeihilfe ist eine Massnahme der sozialen Prävention. Sie wird nach den Ansätzen des Ergänzungsleistungsgesetzes berechnet.
Die Elternschaftsbeihilfe ist eine Massnahme der sozialen Prävention. Sie wird nach den Ansätzen des Ergänzungsleistungsgesetzes berechnet.