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Sozialhilfe

Befindet sich in der Schweiz eine Person in einer Notlage, so hat sie Anspruch auf persönliche und/oder materielle Hilfe. Alle bedürftigen Menschen haben Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Dies gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen, Personen mit Schutzstatus S und Sans-Papiers.

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