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Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz

Auskunft und Einsicht durch Private in amtliche Dokumente

Private Personen können Einsicht in amtliche Dokumente und in Daten über die eigene Person mündlich oder schriftlich beantragen. Auskunft, Akteneinsicht und Datensperrung sind dabei grundsätzlich gebührenfrei.

Einsicht in amtliche Dokumente

Auskunft über Daten über die eigene Person

Auskunft Schengener Informationssystem (SIS/VIS)

Access Schengen Information System (SIS)

Einsichtnahme in archivierte Unterlagen

Gebühren