Leitfaden für öffentliche Organe
Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) regelt die im Titel genannten drei Bereiche. Für die Beratung, Vermittlung und Durchsetzung in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz wurde die Stelle der beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz geschaffen. Das Archivwesen untersteht besonderen Aufsichtsverhältnissen. Der vorliegende Leitfaden soll die Grundzüge des Öffentlichkeitsprinzips und des Datenschutzes vermitteln und eine praktische Anwendungshilfe für öffentliche Organe bieten.