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Arbeitsbedingungen

Information zum Jugendarbeitsschutz

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) setzt die Sonderbestimmungen zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und Jugenarbeitsschutzverordnung um.

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Pflichten der Arbeitgebenden

Bewilligungen