Information zum Jugendarbeitsschutz
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) setzt die Sonderbestimmungen zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und Jugenarbeitsschutzverordnung um.
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) setzt die Sonderbestimmungen zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und Jugenarbeitsschutzverordnung um.