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Arbeitnehmende

Insolvenzentschädigung

Die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau ersetzt Ihnen Ihr Einkommen für bereits geleistete Arbeit, falls Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin zahlungsunfähig wird. Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben, zahlen die Entschädigung aus und fordern bei den Arbeitgebenden ausgerichtete Entschädigungen zurück.

Insolvenzentschädigung
LeistungEntschädigung
Maximal versicherter Verdienst:Fr. 148'200.– pro Jahr,
respektive Fr. 12'350.– pro Monat
Leistungshöhe:100 Prozent des Verdienstausfalls für geleistete Arbeit bis zum versicherten Ereignis (z.B. Konkurseröffnung, in besonderen Fällen auch nach der Konkurseröffnung)
Leistungsdauer:Rückerstattet werden für das gleiche Arbeitsverhältnis die offenen Löhne für maximal vier Monate

Wer Insolvenzentschädigung beantragen kann