Geldleistungen
Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren oder der Arbeitgeber wegen Insolvenz zahlungsunfähig ist. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse überprüft den Anspruch auf Entschädigung und zahlt die Taggelder aus.