Jugendarbeitschutz-Information
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) setzt die Sonderbestimmungen zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und Jugendarbeitsschutzverordnung um.
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) setzt die Sonderbestimmungen zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und Jugendarbeitsschutzverordnung um.