Konkurs- und Nachlassstundung
In Konkurs geraten Unternehmen, die ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können. Das Verfahren kann entweder durch das Unternehmen selbst oder durch seine Gläubiger eingeleitet werden. Der Arbeitgeberservice Kanton Aargau unterstützt Sie in diesem Prozess bei personellen Themen, das Konkursamt bei finanziellen Themen.