Hauptmenü

Sicherheit

Private Sicherheitsdienste

Private Sicherheitsunternehmungen sind im Kanton Aargau bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Fachstelle SIWAS (Sicherheitsdienste / Waffen / Sprengstoffe). Mitarbeiter dürfen erst eingesetzt werden, wenn diese bei der Fachstelle SIWAS angemeldet sind.

Wichtige Informationen

Weitere Infos, Formulare und Weisungen

Bedingungen und Bewilligungen