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Private Sicherheitsunternehmungen sind im Kanton Aargau bewilligungspflichtig. Zuständig für die Bewilligungen ist die Fachstelle SIWAS (Sicherheit / Waffen / Sprengstoffe). Mitarbeiter dürfen erst eingesetzt werden, wenn diese bei der Fachstelle SIWAS angemeldet sind.