Arbeitnehmende Nicht-EU/EFTA
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Der Stellenantritt eines noch nicht zur Erwerbstätigkeit ausländerrechtlich geregelten Nicht-EU/EFTA-Angehörigen bei Schweizer Arbeitgebenden ist bewilligungspflichtig.
Der Stellenantritt eines noch nicht zur Erwerbstätigkeit ausländerrechtlich geregelten Nicht-EU/EFTA-Angehörigen bei Schweizer Arbeitgebenden ist bewilligungspflichtig.