Kürzung Finanzausgleichsbeiträge
Legt eine beitragsberechtigte Gemeinde ihren Steuerfuss wesentlich tiefer fest als der Durchschnitt der abgabepflichtigen Gemeinden, so wird ihr Beitragsanspruch gekürzt.
Legt eine beitragsberechtigte Gemeinde ihren Steuerfuss wesentlich tiefer fest als der Durchschnitt der abgabepflichtigen Gemeinden, so wird ihr Beitragsanspruch gekürzt.