Spezialfinanzierung Finanzausgleich
Alle Finanzausgleichsbeiträge werden aus der Spezialfinanzierung Finanzausgleich bezahlt, einer separaten Kasse, die unabhängig vom allgemeinen Staatshaushalt ist und deren Einnahmen nur für Zwecke des Finanzausgleichs (und für die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen) verwendet werden dürfen. Gespiesen wird diese Spezialfinanzierung durch die abgabepflichtigen Gemeinden sowie durch kantonale Steuerzuschläge.