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Einbürgerung

Einbürgerung von CH Bürger/-innen in der aarg. Wohngemeinde

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen.

Zu beachten

Gesuchsformular