Vorschriften für Lieferwagen
Seit 1. Januar 2010 gelten folgende Bestimmungen: In Lieferwagen sind maximal 9 Sitzplätze zulässig. Alle Sitzplätze, auch auf Längsbänken, müssen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, wobei in besonderen Fällen Ausnahmen möglich sind.