Ausnahmen Grenzgewässer
Für Grenzgewässer gelten Ausnahmeregelungen (z.B. Bodensee: 4.4 kW für Schiffe mit Maschinenantrieb, 12 m2 Segelschiffe).
Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn die Antriebsleistung 6 kW übersteigt oder die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt.
Für Grenzgewässer gelten Ausnahmeregelungen (z.B. Bodensee: 4.4 kW für Schiffe mit Maschinenantrieb, 12 m2 Segelschiffe).