Schiffssteuer
Für die im Kanton Aargau immatrikulierten Schiffe besteht eine Steuerpflicht, welche jeweils für ein Kalenderjahr (Jahressteuer) im Voraus zu entrichten ist.
Für die im Kanton Aargau immatrikulierten Schiffe besteht eine Steuerpflicht, welche jeweils für ein Kalenderjahr (Jahressteuer) im Voraus zu entrichten ist.