Schiffssteuer
Für die im Kanton Aargau immatrikulierten Schiffe besteht eine Steuerpflicht, welche jeweils für ein Kalenderjahr (Jahressteuer) im Voraus zu entrichten ist.
Die erste Periode ist vom 1. Januar bis zum 31. Juli, die Zweite vom 1. August bis zum 31. Dezember.
Wenn Sie zum Beispiel ein Schiff in der ersten Periode immatrikulieren, bezahlen Sie die ganze Jahressteuer. Bei einer Immatrikulation in der zweiten Periode, bezahlen Sie nur noch die Hälfte der Jahressteuer.
Bei einer Annullation vor dem 31. Juli erhalten Sie eine Gutschrift der halben Jahressteuer. Bei einer Annullation nach dem 1. August entfällt die Gutschrift.