Steuern
Die Grundlage zur Berechnung der Steuern richtet sich nach dem Dekret über Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr vom 5. November 1984.
Die Verkehrssteuer wird gemäss Strassengesetz verwendet, um Projekte der Strassenrechnung zu finanzieren. Das Strassenverkehrsamt ist per Dekret beauftragt, die Verkehrssteuer zu berechnen und jährlich einzuziehen.
Steuern und Abgaben
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)
- Dekret über die Steuern im Strassenverkehr (SAR 755.110)
- Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr (SAR 755.111)
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)