Motorräder
Mit unserem Verkehrssteuer-Rechner erfahren Sie durch Eingabe des Hubraumes den Steuerbetrag von Motorräder, Motorräder mit Seitenwagen und dreirädrigen Motorräder.
Für Kleinmotorräder beträgt die Verkehrssteuer pauschal Fr. 30.- pro Jahr.
Die errechneten Angaben sind ohne Gewähr.
Die gültigen Werte finden Sie auf Ihrer Rechnung
Für Motorräder mit Elektroantrieb wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrzeugzulassung das Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau
Rechtliche Grundlagen
Steuern und Abgaben
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)
- Dekret über die Steuern im Strassenverkehr (SAR 755.110)
- Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr (SAR 755.111)
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)