Verkehrsabgaben für besondere Arten von Anhängern (jährliche Verkehrsabgaben)
Anhängerart | - () | Verkehrsabgaben |
Wohn- und Sportgeräteanhänger bis 1'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr. 90. |
Wohn- und Sportgeräteanhänger über 1'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr.120.- |
Arbeitsanhänger bis 2'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr. 40.- |
Arbeitsanhänger über 2'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr. 60.- |
1-Rad-Anhänger | pauschal | Fr. 60.- |
Motorradanhänger | pauschal | Fr. 30.- |
Schaustelleranhänger | pauschal | Fr. 60.- |
Die pauschale Verkehrssteuer ist auch geschuldet wenn das Fahrzeug weniger als ein Kalenderjahr immatrikuliert ist SAR 755.111 §34
Rechtliche Grundlagen
Steuern und Abgaben
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)
- Dekret über die Steuern im Strassenverkehr (SAR 755.110)
- Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr (SAR 755.111)
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)