Phasen der Rechtssetzung
Das aargauische Recht kennt folgende, für den Regierungsrat relevanten Rechtssetzungsformen: Verfassung, Gesetz, Dekret und Verordnung. Die Rechtsätze durchlaufen bis zur Inkraftsetzung verschiedene Phasen.
Das aargauische Recht kennt folgende, für den Regierungsrat relevanten Rechtssetzungsformen: Verfassung, Gesetz, Dekret und Verordnung. Die Rechtsätze durchlaufen bis zur Inkraftsetzung verschiedene Phasen.