Rechtsdienst des Regierungsrats
Der Rechtsdienst (RDRR) ist die ständige Beratungsstelle des Regierungsrats, er ist administrativ der Staatskanzlei unterstellt. Der Rechtsdienst des Regierungsrats erteilt nur Auskünfte an den Regierungsrat und den Grossen Rat. Die Rechtsauskünfte an Bürgerinnen, Bürger und Behörden erfolgen ausschliesslich durch die Departemente.