Rechtsdienst des Regierungsrats
Der Rechtsdienst (RDRR) ist die ständige Beratungsstelle des Regierungsrats, er ist administrativ der Staatskanzlei unterstellt. Der Rechtsdienst des Regierungsrats erteilt nur Auskünfte an den Regierungsrat und den Grossen Rat. Die Rechtsauskünfte an Bürgerinnen, Bürger und Behörden erfolgen ausschliesslich durch die Departemente.
Die Aufgaben des RDRR sind rechtssatzmässig in der Verordnung über den Rechtsdienst des Regierungsrats (SAR 153.313) festgelegt:
Der RDRR bearbeitet Beschwerden zuhanden des Regierungsrats, wenn ein Departement im vorinstanzlichen Verfahren involviert war (Beschwerdeverfahren). Zudem sind dem RDRR alle generellen Erlasse, welche der Regierungsrat zu beschliessen oder zuhanden des Grossen Rats zu verabschieden hat, vor der Beratung durch das Kollegium zur Vernehmlassung zuzustellen (Mitberichtsverfahren). Des Weitern hat der RDRR sämtliche Regierungsgeschäfte unter rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Schliesslich erstattet er dem Regierungsrat und auch dem Büro des Grossen Rats Gutachten zu ausgewählten Rechtsfragen und ist gestützt auf die Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland beschwerdeberechtigte kantonale Behörde.