Rechtsdienst des Regierungsrats
Jedes Departement hat einen eigenen Rechtsdienst beziehungsweise eine Rechtsabteilung. Zusätzlich verfügt auch der Regierungsrat über einen eigenen Rechtsdienst.
Zu den Kernaufgaben des Rechtsdiensts des Regierungsrats gehört einerseits die Rechtsberatung und andererseits die Rechtspflege.
Die Rechtsberatung beinhaltet unter anderem:
- Rechtsberatung des Regierungsrats,
- Rechtsauskünfte und Gutachten gemäss Auftrag des Büros beziehungsweise des Präsidiums des Grossen Rats,
- Stellungnahme zu Erlassentwürfen (Mitberichte),
- Verwaltungsinterne Ausbildung,
- Unterstützung der Herausgabe der Aargauischen Gesetzessammlung (AGS) und der Systematischen Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR).
Zur Rechtspflege zählen:
- Instruktion und Antragstellung bei Beschwerden an den Regierungsrat,
- Ausarbeitung von Entwürfen für Stellungnahmen des Regierungsrats,
- Prüfung von Bewilligungsentscheiden des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) betreffend Immobilienkäufe durch Personen im Ausland.
Überblick über alle Rechtsdienste
Die einzelnen Departemente verfügen über eigene Rechtsdienste oder Rechtsabteilungen. Hier finden Sie weitere Informationen:
Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI)
Wenden Sie sich bei nachfolgenden Themen an den Rechtsdienst des DVI:
- Arbeit
- Gemeinden
- Strafrecht
- Kantonspolizei
- Strassenverkehr
- Migration
- Bürgerrechte
Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS)
Wenden Sie sich bei nachfolgenden Themen an den Rechtsdienst des BKS:
- Schulen
- Berufsbildung
- Kultur
- Jugend und Sport
Departement Finanzen und Ressourcen (DFR)
Wenden Sie sich bei nachfolgenden Themen an den Rechtsdienst des DFR:
- Finanzen
- Personal
- Landwirtschaft
- Statistik, Lotterien
- Hochbauten und Informatik
Departement Gesundheit und Soziales (DGS)
Wenden Sie sich bei nachfolgenden Themen an den Rechtsdienst des DGS:
- Gesundheit
- Soziales
- Veterinärwesen
- Militär und Bevölkerungsschutz
Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU)
Wenden Sie sich bei nachfolgenden Themen an die Rechtsabteilung des BVU:
- Bauen
- Öffentlicher Verkehr und Signalisation
- Energie
- Umwelt
- Wald
- Landschaft und Gewässer