Information on identification |
Ref. code: | GRB |
Ref. code AP: | GRB |
Title: | Protokolle des Grossen Rates |
Creation date(s): | 1803 - 2007 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Grosser Rat des Kantons Aargau |
Administration history: | Die konstituierende Sitzung des Grossen Rates fand am 25 April 1803 statt. Einen Tag später, am 26. April 1803, wurden der Kleine Rat (Vorgänger des Regierungsrates) und das Appellationsgericht (Vorgänger des Obergerichts) vom Grossen Rat gewählt. Der Grosse Rat vertritt als Parlament das Volk gegenüber der Regierung und übt in dieser Funktion die gesetzgebende Gewalt aus. Neben der Gesetzgebung fällt dem Grossen Rat als zweite Hauptaufgabe die Oberaufsicht über alle Ämter und Stellen, die kantonale Aufgaben wahrnehmen, zu. An der grundsätzlichen Ordnung des kantonalen Parlaments hat sich in seinem über 200 jährigen Bestehen nicht viel geändert. Die Verfassungsrevisionen insbesondere des 19. Jahrhunderts hatten zwar einigen Einfluss auf die Tätigkeiten und die Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates, jedoch blieben die organisatorischen Eckpfeiler des Grossen Rates seit 1803 mehrheitlich bestehen. Seit dem 18. Juni 1803 gibt es ein Geschäftsreglement des Grossen Rates. Dieses sowie die Geschäftsordnung für den Grossen Rat (GO, SAR 152.210) wurden im Laufe der Zeit mehrfach geändert und revidiert, jedoch besteht erst seit 1990 das sogenannte Geschäftsverkehrsgesetz (GVG, SAR 152.200), welches die grundsätzlichen Aufgaben, Pflichte und Rechte des Grossen Rates festlegt.
Die zunächst 150-köpfige Legislative wird seit Beginn ihrer Tätigkeit neben dem Sekretariat von einem Büro unterstützt, welches vor allem administrative Aufgaben wahrnimmt. Seit 2005 gehören dem Grossen Rat nur noch 140 Mitglieder an, nachdem zuvor immer jeweils zwischen 150 und 200 Mitglieder die gesetzgebende Gewalt im Kanton Aargau repräsentierten. Die Rechte des Grossen Rates waren in den ersten knapp 30 Jahren seiner Existenz stark beschränkt. Von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwürfe konnten nur angenommen oder abgelehnt werden, Änderungen durfte der Grosse Rat nicht vornehmen. Erst mit der Verfassungsänderung von 1831 und der damit verbundenen Aufstockung des Grossen Rates auf 200 Mitglieder wurde die Gewaltentrennung stärker berücksichtigt und eingehalten. Des Weiteren brachte diese Verfassungsrevision einschneidende Neuerungen, indem das bis heute bestehende Öffentlichkeitsprinzip der Grossratsverhandlungen eingeführt wurde. Dazu gehörte auch die Veröffentlichung der Grossratsbeschlüsse. Bereits ab 1830 erschienen diese als Teildruck. Zuvor gab es keine eigentliche Trennung von Exekutive und Legislative und nur eine unscharfe Abtrennung der Judikative. Die Mitglieder des Grossen Rates werden heute vom Volk jeweils für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Dabei wird das Proporzverfahren angewandt. Die Grossratspräsidentin bzw. der Grossratspräsident leitet zusammen mit dem Vizepräsident bzw. der Vizepräsidentin das Büro des Grossen Rates. Dem Büro, auch Ratsleitung genannt, gehören je auch ein Vertreter bzw. eine Vertreterin von jeder Fraktion sowie die Ratssekretärin bzw. der Ratssekretär an. Die Mitglieder des Grossen Rates haben mehrere Möglichkeiten, Geschäften zu bearbeiten. Instrumente hierfür sind unter anderen die Motion, das Postulat und die Interpellation.
Quellen: Grosser Rat des Kantons Aargau (Hg.): Der Grosse Rat. Das Parlament des Kantons Aargau. Zofingen 2005. Máthé, Piroska R.: Vom Pergament zum Chip. Aarau 2003. Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen. 1803-1953. Aarau 1954. Seiler, Christophe, Steigmeier, Andreas: Geschichte des Aargaus. Illustrierter Überblick von der Urzeit bis zur Gegenwart. Aarau 1991. Wicki, Dieter: Der aargauische Grosse Rat 1803-2003. Wandel eines Kantonsparlaments – eine Kollektivbiografie (Beiträge zur Aargauer Geschichte, Bd. 15). Baden 2006. Grossratsprotokoll 1803-1809. (GRB/0001) |
Archival history: | Die Protokolle werden periodisch von der Staatskanzlei respektive dem Parlamentsdienst ins Staatsarchiv übernommen. |
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Information on content and structure |
Contains: | Beschlussprotokolle des Grossen Rates von 1803 bis 2007 mit Schwerpunkt auf der Gesetzgebung, dazu kommen allgemeine Geschäfte und als grössere Serien Begnadigungen und Einbürgerungen. |
Appraisal and destruction: | Die Unterlagen werden integral übernommen. |
System of arrangement: | Am Ende der Bände alphabethisches Orts-, Personen- und Sachregister mit Verweis auf die Seite im Protokollband (bis 1831), danach mit Referenz auf die Artikelnummer der Sitzung, ab 1853 der Legislatur. Von 1803-1831 Protokollierung der Geschäfte nach Sitzungsdatum ohne Artikelnummer. Von 1832 bis 1852 wurden die Geschäfte pro Sitzung mit Artikelnummern hochgezählt. Seit 1853 werden die Geschäfte innerhalb der vierjährigen Legislatur durchgehend mit Artikelnummern versehen. |
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Information on related materials |
Related material: | AG 34: Akten des Grossen Rates AG 35: Büro des Grossen Rates AG 36: Kommissionen des Grossen Rates AG 37: Sekretariat des Grossen Rates R01 bis R07: Akten des Regierungsrates |
Publications: | Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen. 1803-1953. Aarau 1954. Grosser Rat des Kantons Aargau (Hg.): Der Grosse Rat. Das Parlament des Kantons Aargau. Zofingen 2005. Wicki, Dieter: Der aargauische Grosse Rat 1803-2003. Wandel eines Kantonsparlaments – eine Kollektivbiografie (Beiträge zur Aargauer Geschichte, Bd. 15). Baden 2006. |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1490 |
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