Information on identification |
Ref. code: | DIA.A |
Ref. code AP: | DIA.A |
Title: | Armenkommission 1804-1852 |
Creation date(s): | 1804 - 1852 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Armenkommission |
Administration history: | Die Regelung des Aargauer Armenwesens basiert auf dem Armengesetz vom 17. Mai 1804. Es folgt dem in der Kantonsverfassung vorgezeichneten Grundsatz, der die Gemeinden zur Unterstützung der verarmten Bürger verpflichtet. Der Staat mischte sich deshalb nur dann in die Armenunterstützung ein, wenn die Finanzmittel der Gemeinden nicht ausreichten. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden einzelne Aufgaben der Armenkommission zudem noch direkt durch den Regierungsrat wahrgenommen. Während der Verfassungsänderung von 1852 wurde die Armenkommission schliesslich aufgehoben und deren Aufgaben in die Direktion des Innern integriert. Am 15. März 1854 übertrug die Regierung die Verwaltungen der Kantonal-, Schul- und Armengüter der Aufsicht der Bezirksverwaltungen.
Die Armenkommission bestand zuerst aus fünf, seit 1805 aus sieben Mitgliedern. Dazu gehörten ein Mitglied des Kleinen Rats als Präsident (Kantonsregierung) sowie vier respektive seit 1805 sechs Beisitzer. Die Zuständigkeiten der Armenkommission umfassten folgende Hauptbereiche:
- Registrierung und Unterstützung der Landsassen, Heimatlosen, ewigen Einsassen sowie der Findelkinder (Einbürgerungswesen) - Aufsicht über die Verwaltung des Kantonsarmenfonds und des Landsassenfonds (Staatsunterstützungen) - Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung der Gemeindearmengüter sowie die Beaufsichtigung der Armenanstalten (Gemeindeunterstützungen) - Aufsicht über private Stiftungen, Legate und Spenden - Verwaltung der Spenden- und Liebesgabensammlungen
Die kantonalen Fonds zu Gunsten der Bedürftigen wurden finanziert durch Bürgereinkaufsgelder, Weibereinzugsgelder, fünf Prozent der Zehntloskaufsummen, Taxen, Bussen usw. Mit diesem Geld unterstützte der Staat bedürftige Heimatlose und Landsassen sowie Findelkinder. Auch förderte er deren Einbürgerung im Kanton Aargau oder in anderen Kantonen. Aus dem Kantonsarmenfonds leistete die Armenkommission zudem Beiträge an die Lebenshaltungskosten von Bedürftigen (Kostgelder, Mietzinse, Anschaffung von Lebensmitteln und Kleidern) sowie Beiträge an Lehrgelder (Handwerkslehre). Die Armenkommission verwaltete die Badarmenstiftungen von Schinznach und Baden (Heilbäder für bedürftige Kranke), zwei Stiftungen zu Gunsten von armen Mädchen und Knaben, die ein Handwerk erlernen wollten, sowie Spenden zur allgemeinen Armenunterstützung. Die Armenkommission bezahlte ausserdem periodische Beiträge an die Hospize auf dem Grimsel und Gotthard. Bei grösseren Elementarschäden (Unwetterschäden, Dorfbränden etc.) vermittelte die Armenkommission zudem ausserordentliche Geld- und Naturaliensammlungen zugunsten der Geschädigten. |
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Information on content and structure |
Contains: | Protokolle und Akten der Armenkommission; Registrierung und Unterstützung der Landsassen Heimatlosen, ewigen Einsassen sowie der Findelkinder; Einbürgerungen; Verwaltung des Kantonsarmenfonds; Aufsicht über die Gemeindearmengüter; Beaufsichtigung der Armenanstalten, der Stiftungen zugunsten der Armen und der Liebesgabensammlungen |
System of arrangement: | Jede Archiveinheit wurde nachträglich einer Systematik zugeordnet: 00 Allgemeines, 01 Armenwesen (Gemeindearmenwesen, Armenanstalten), 02 Auswanderung, 04 Bürgerrecht und Niederlassung (Verzeichnisse von Landsassen und Heimatlosen), 06 Gesundheitswesen (Spitäler, Armenbadeanstalten), 11 Landwirtschaft, Forstwesen (Gemeindewaldungen der früheren Grafschaft Lenzburg), 12 Naturkatastrophen (Linthkorrektion), 13 Statistik (Gemeindearmengüter) |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Reproduction conditions: | © Staatsarchiv Aargau |
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Information on related materials |
Related material: | CH-000051-7_R01.IA10 Regierungsakten Armenwesen (1803-1840) CH-000051-7_R01.IA12 Regierungsakten Landsassen (1803-1840) |
Publications: | Wider das Leugnen und Verstellen. Karl Durheims Fahndungsfotografien von Heimatlosen 1852/53, hg. von. Martin Gasser, Thomas Meier und Rolf Wolfensberger, Zürich 1998. Rohrer, Karl: Das gesetzliche Armenwesen im Kanton Aargau seit 1804 und die Reformbestrebun-gen für ein neues Armengesetz, Zürich/Leipzig 1918. |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1555 |
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