Information on identification |
Ref. code: | DB.W01 |
Ref. code AP: | DB.W01 |
Title: | Wasserwerkskonzessionen |
Creation date(s): | 1579 - 2013 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Baudirektion |
Administration history: | Im Ausbau der Wasserkräfte im Kanton Aargau lassen sich zwei Entwicklungsstufen unterscheiden. In der Zeit der Wasserräder wurde nur mechanische Kraft gewonnen. In der Zeit der Elektrizität wurde es möglich, mechanische Kraft in elektrischen Strom umzuwandeln. Diese Zeit begann im Kanton Aargau in den frühen 1890er Jahren. Alte Wasserwerke wurden zur Stromproduktion umgerüstet und neue Wasserkraftwerke wurden gebaut. Daneben blieben viele Wasserwerke aber in traditioneller Weise in Betrieb. [Vgl. Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau, S. 423-430] Bis 1852 gehörten Wasserwerkskonzessionen als Teil des Gewerbewesens zur Kommission bzw. zum Departement des Innern. Nach der Neuorganisation der Verwaltung gehörten die Radrechtskonzessionen bzw. Wasserwerke 1853-1867 zum Kompetenzbereich der Polizeidirektion. Die technische Aufsicht über die Wasserwerke oblag jedoch der Baudirektion. 1867 wurde der gesamte Bereich an die Baudirektion übergeben [Vgl. Gesetzessammlung für den eidgenössischen Kanton Aargau, Bd. 4, Aarau 1857, S. 65; Rechenschaftsbericht des Regierungsrates 1867, S. 181]. Das Gesetz über die Benutzung der Gewässer zur Betreibung von Wasserwerken vom 28. Februar 1856 und die Vollziehungsverordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1856 regelten zum ersten Mal die Erschliessung der Wasserkraft im Kanton Aargau [Vgl. AGS Bd. 1, S. 144]. Der Regierungsrat erteilte sämtliche Bewilligungen und Konzessionen zur Errichtung oder Veränderung von bestehenden Wasserwerken. Das Gesetz verlangte eine Revision aller bisher durch den Kanton erteilten Bewilligungen ebenso wie der ehehaften Wasserrechte (Wasserwerke, die vor dem 25. Mai 1804 bestanden und seither keine Veränderung erfahren haben). Mit dem Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22. Dezember 1916 wurden die Zuständigkeiten zum ersten Mal auf Bundesebene geregelt [Vgl. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c721_80.html, 18.06.2012]. Bei Flüssen, welche die Landesgrenze berühren, vergibt der Bund nach Anhörung der betroffenen Kantone die Konzessionen für neue Wasserkraftwerke. Ansonsten steht die Verleihung von Wasserrechten der zuständigen Behörde desjenigen Kantons zu, in dessen Gebiet die in Anspruch genommene Gewässerstrecke liegt. Der Kanton Aargau regelte die Zuständigkeiten mit der Verordnung zum Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 29. November 1917 [Vgl. AGS Bd. 2, S. 147]. Der Regierungsrat erteilte Konzessionen für Wasserwerke bis 2000 PS Bruttoleistung. Für grössere Kraftwerke war eine Genehmigung durch den Grossen Rat notwendig. Für das Verfahren bei Konzessionsgesuchen und für die Aufsicht über die bestehenden Werke war die Baudirektion bzw. ihre dafür zuständige Amtsstelle verantwortlich. Mit dem Wassernutzungsgesetz vom 11. März 2008 [Vgl. https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1421, 18.06.2012] ist der Regierungsrat neu zuständig für die Erteilung von Konzessionen für Wasserkraftwerke mit 10 oder mehr Megawatt Bruttoleistung. Das Departement erteilt die übrigen Konzessionen und Bewilligungen. Heute zuständig für die Aufsicht über die Wasserwerke ist das BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung [Vgl. http://www.ag.ch/alg/de/pub/gewaessernutzung.php, 15.07.2009]. Aufgabe der Sektion ist es, im Kanton Aargau die Gewässernutzung als gesamtheitliche Ordnung und Koordination menschlicher Einwirkungen auf das oberirdische Wasser gemäss den gültigen eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen zu überwachen und zu lenken. Dabei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund: - Aufsicht über Wasserwerke(Konzessionen, Bewilligungen, Unterhalt, Restwasser, Wasserzinsen) - Aufsicht über wasserrechtliche Bewilligungen gemäss Baugesetz und Gewässernutzungsgesetz - Projekte und Studien Wasserwirtschaft - Hydrometrie, Hydrologie - Beratung von Gemeinden und Regionalverbänden im Bereich der Gewässernutzung - Beratung von Gemeinden, Amtsstellen sowie Ingenieur- und Architekturbüros betreffend Abflüssen und Wasserständen bei Planungen und Projekten
Die für die Wasserwerkskonzessionen zuständige Amtsstellen in der Baukommission bzw. Baudirektion [vgl. Staatskalender]: bis 1895 Kantonsingenieur für Strassen- und Wasserbau 1896-1911 Büro für Strassen- und Wasserbau 1912-1915 Wasserbaubüro 1916-1945 Wasserbauamt 1946-1947 Wasserbau- und Wasserrechtsamt 1948-1953 Wasserbau-, Wasserrechts- und Gewässerschutzamt 1954-1970 Wasserbau- und Wasserwirtschaftsamt 1971-1983 Abteilung Wasserbau und Wasserwirtschaft, Sektion Wasserwirtschaft 1984-1989 Abteilung Gewässer, Sektion Wasserwirtschaft 1990-2002 Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Wasserwirtschaft seit 2003 Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung |
Archival history: | Die Übernahme ist im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar. Eine Ablieferung erfolgte 1930 (A1/0093/04). Der Bestand verfügt über verschiedene bestandeseigene Findmittel, die jedoch nach verschiedenen Ordnungssystemen mit unterschiedlichen Nummerierungen funktionieren. Vgl. dazu den Bericht "2013-05-29 Konkordanz Nummerierungen" [OS 1.4 Erschliessungen\DB-W01_Wasserwerkskonzessionen, später in Scope verlinken]. |
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Information on content and structure |
Contains: | Der Bestand umfasst zwei Serien: Pläne und Verbale (DB.W01/0001-0047); Akten (DB.W01/0054-0095); hinzu kommen diverse Wasserwerksverzeichnisse (DB.W01/0048-0053). Die Akten betreffen: Konzession; Betriebsbewilligung; Revision; Verifikation; Besitzerwechsel; Zweckveränderung; Ausbau und Umbau; Stauwehr; Höherstau; Wasserzinsen; Fischpass; Expropriation; Grundbuch; Verzicht und Löschung |
Appraisal and destruction: | Die Unterlagen wurden integral archiviert und erschlossen. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Reproduction conditions: | © Staatsarchiv Aargau |
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Information on related materials |
Related material: | Die Akten der Wasserwerke für die Zeit vor 1876 liegen auch bei den Regierungsratsakten (CH-000051-7 R01-R03) oder vor 1852 als Teil des Gewerbewesens in CH-000051-7 DIA01. Die Unterlagen der Polizeidirektion umfassen nur ca. 0.3 lfm und wurden im Bestand DB01 belassen. Im Bestand DJ01 befinden keine Unterlagen. Die Konzessionen sind 1803 bis 1948 in den Konzessionenbüchern (CH-000051-7 RK/002-009) eingetragen. CH-0000517 DB.K: Wasserkraftwerke und Schifffahrt 1864-2007; CH-000051-7 ZwA 2009.0038: Pläne zu Wasserkraftwerken und Schifffahrt 1990-1996; CH-000051-7 ZwA 1998.0004a: Baudirektion, Wasserwerke, Pläne gerollt; CH-000051-7 DB01: Bauwesen 1803-1934; CH-000051-7 DB02: Baudirektion 1935-1971; CH-000051-7 DB.WB: Wasserbau und Wasserwirtschaft 1824-1960; CH-000051-7 ZwA 2009.0030: Konzessionen für Wasserkraftnutzung 1993-; CH-000051-7 ZwA 2009.0050: Abteilung Landschaft und Gewässer 1923-2008; CH-000051-7 P: Pläne und Karten; CH-000051-7 ZwA 1971.0004: Baudirektion, Wasserbaupläne gerollt; CH-000051-7 ZwA 2008.0013: AEW Aargauisches Elektrizitätswerk 1889-1999; CH-000051-7 NL.A-0199: Aarewerke AG |
Publications: | Instruktion für die Experten zur vorzunehmenden Bereinigung der Radrechts-Konzessionen und zur Messung der Wasserkräfte, vom 21. Juli 1857. [der Regierungs-Rath des Kantons Aargau] Aarau : [s.n.], 1857 . |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1613 |
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