DN Notariatsakten, 1788.01.01-2010 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:DN
Ref. code AP:DN
Title:Notariatsakten
Creation date(s):1/1/1788 - 2010
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Notare, Bezirksgerichte, Justizdirektion, Justizabteilung (seit 1982)
Administration history:Das Beurkundungswesen im Kanton Aargau liegt seit 1803 in der Hand der freiberuflichen Notare. Sie sind Organe der freiwilligen Gerichtsbarkeit und deshalb Träger eines öffentlichen Amtes, die für die Aufzeichnung und Herstellung rechtserheblicher Tatsachen oder rechtsgeschäftlicher Erklärungen zuständig sind. Sie handeln in der vom Staat geforderten Form und in dem dafür vorgesehenen Verfahren in zivil- und sachrechtlichen Angelegenheiten. Die im Jahre 1811 erlassene Notariatsordnung legte dafür erstmals Bedingungen fest und regelte ihre Tätigkeit sowie ihren Zuständigkeitsbereich. Hundert Jahre später, im Jahre 1911, wurde eine neue Notariatsordnung (SAR 295.110) erlassen, wobei sich die rechtlichen Verhältnisse in der Schweiz grundlegend änderten. Im Zuge der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 1912 (ZGB; SR 210) lag die Regelung des Privatrechts neu beim Bund, womit eine Vereinheitlichung des Rechts auf kantonaler Ebene einherging. Der Bund legte fest, welche Geschäfte der öffentlichen Beurkundung bedurften, während die Kantone bestimmten, in welcher Weise dies zu erfolgen hatte. Diese Anpassung ans ZGB erfolgte im Kanton Aargau durch das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB; SAR 210.100) vom 27.03.1911 und durch die Notariatsordnung vom 28.12.1911. In der Notariatsordnung von 1911 wurde geregelt, dass dem Regierungsrat, der Justizdirektion und der ihr angehörenden Notariatskommission (NoKo) die Aufsicht über die Notare obliegt. Seit 1912 ist zudem der Kanton Aargau als Eigentümer der Urkunden für die dauerhafte und sichere Aufbewahrung der Notariatsakten zuständig.

Bis heute fungiert die NoKo als Aufsichtsbehörde des Beurkundungs- und Beglaubigungswesens und erteilt die entsprechenden Befugnisse an aargauische Urkundspersonen. Sie kann auf Anzeige oder ex officio Inspektionen vornehmen und prüft die korrekte Berufsausübung. Sie waltet auch als Schlichtungsbehörde und kann bei Verletzung der Berufspflichten Disziplinarmassnahmen verhängen. Sie führt zudem ein kantonales Register der Urkunds- und Beglaubigungspersonen sowie der Notarinnen und Notare. Ab 1912 gehörte die NoKo der Justizdirektion und ab 1982 der Justizabteilung, Sektion Grundbuch und Notariat des Departements des Innern (DI) an und war für die Kontrolle sowie die Übernahme der nach Gesetz aufbewahrungspflichtigen Notariatsakten zuständig.

Quellen:
Frey, Benno Georg: Notariatsrecht im Kanton Aargau - geschichtliches und geltendes Recht. Diss. Universität Freiburg (CH), Freiburg 1992.
Hoffmann, Sabine: Die Notariatsakten im Staatsarchiv Aargau. In: Argovia 116 (2004), S. 172-184.
Staatskalender des Kantons Aargau 1912-2010
Archival history:Der Bestand Notariatsakten ist eine vom Staatsarchiv angelegte Sammlung. Sie besteht aus den direkten Ablieferungen von Notaren, von Bezirksgerichten, der Justizdirektion und seit 1982 der Justizabteilung. Die Unterlagen sind nach Bezirken und Gemeinden geordnet.

Information on content and structure

Contains:Protokolle, Tagebücher, Akten, Testamente, Erb- und Eheverträge, Wechselproteste, Kaufverträge, Grundpfandverschreibungen, Schuldbriefe, Adoptionen, Siegel und Stempel von Notaren und urkundsberechtigten Gemeindeschreibern

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Reproduction conditions:© Staatsarchiv Aargau

Information on related materials

Publications:Sabine Hofmann, Die Notariatsakten im Staatsarchiv Aargau, in: Argovia 116 (2004), S. 172-184.
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1664
 

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