Information on identification |
Ref. code: | BA.04 |
Ref. code AP: | BA.04 |
Title: | Bezirksamt und Bezirksverwaltung Brugg |
Creation date(s): | 1803 - 2012 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Bezirksamt Brugg |
Administration history: | Der Kanton Aargau ist seit seiner Gründung 1803 in elf Bezirke eingeteilt. Weil dabei Rücksicht auf historische und konfessionelle Begebenheiten genommen wurde, ist diese Bezirkseinteilung seit 1803 fast unverändert geblieben. Jeder Bezirk verfügte über ein Bezirksamt, welches im Bezirkshauptort angesiedelt war. Das Bezirksamt des Bezirks Brugg befand sich demgemäss in Brugg.
Die Bezirksämter fungierten als verlängerte Arme der Kantonsverwaltung, indem sie mit der Ausführung und Überwachung verschiedener kantonaler Aufgaben betraut waren. Einen wichtigen Stellenwert nahmen die Bezirksämter in der Aargauischen Strafrechtspflege als Untersuchungs-, Strafbefehls- und Vollzugsbehörden ein. Die Strafverfolgung war im Kanton Aargau bis Ende 2010 dreistufig organisiert. Die Polizei führte das Ermittlungsverfahren, die Bezirksämter beziehungsweise das kantonale Untersuchungsamt leiteten die Untersuchung und die Staatsanwaltschaft verfügte die Einstellung oder erhob Anklage beim zuständigen Bezirksgericht. Der Hauptteil der Straffälle wurde durch die Bezirksämter direkt im Strafbefehlsverfahren erledigt. Als eigentliche Triagestelle waren sie dafür besorgt, dass die Strafverfahren von Beginn der Ermittlungen bis hin zur Beurteilung im Strafbefehlsverfahren oder Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft effizient abliefen.
Die Bezirksämter fungierten ferner als Beschwerdeinstanz, Aufsichts- und Bewilligungsbehörde. Dabei behandelten sie beispielsweise Sozialhilfe- und Vormundschaftsbeschwerden, stellten Freianglerkarten aus, bewilligten Lottoveranstaltungen, erliessen Verfügungen gegen Hundehalter und stellten Leichenpässe für das Ausland aus. Die Bezirksämter waren tätig als Einweisungsbehörden bei fürsorgerischen Freiheitsentzügen und als Schlichtungsbehörden im Mietwesen. Bei Wahlen und Abstimmungen wurden die Resultate bezirksweise zusammengezogen und an die Staatskanzlei weitergeleitet. In ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde übten die Bezirksämter die Oberaufsicht über sämtliche Beamten nicht nur des Bezirksamtes sondern auch der Gemeinden aus.
Mit dem Grossratsbeschluss vom 16. März 2010 über die Änderung der Kantonsverfassung für die Einführung des Schweizerischen Strafprozessrechts und des Schweizerischen Jugendstrafprozessrechts wurden die elf Bezirksämter auf den 31. Dezember 2012 aufgehoben. Die Verfassungsänderung unterlag dem obligatorischen Referendum und wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2010 angenommen. Das neue Bundesrecht schreibt den Kantonen im Bereich der Strafverfolgung die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells vor. Nach diesem Modell steht die Strafverfolgung während der ganzen Dauer eines Verfahrens unter der Leitung der Staatsanwaltschaft. Im Falle des Bezirkes Brugg ist ist dies die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Diese ist dabei nicht nur für die Anklage oder Einstellung eines Verfahrens zuständig, sondern führt auch die Untersuchungen. Zudem kann sie der Polizei Weisungen für die Ermittlungen erteilen oder ein Verfahren ganz an sich ziehen.
Quellen: - Weissenbach, Hans Ferdinand: Organisation und Verwaltung der Bezirke im Kanton Aargau. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde an der hohen juristischen Fakultät der Universität Basel. Basel 1946. - Gesetz vom 27. Weinmonat 1831 über die Einrichtung der Bezirksämter - Gesetz über die Einrichtung der Bezirksämter vom 16. März 1854 - Erläuterung des Regierungsrates zum obligatorischen Referendum gegen den Regierungsratsbeschluss vom 16. März 2010 über die Änderung der Kantonsverfassung |
Archival history: | Die Unterlagen setzen sich aus verschiedenen Ablieferungen zusammen, die seit 1940 vom Staatsarchiv übernommen wurden. |
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Information on content and structure |
Contains: | Fondskontrolle (1916-1963); Beamtenkontrolle (1898-1969); Vormundschaftsrodel (1822-1965); Vormundschaftliche Mitteilungen (1920-1964); Hauptkontrolle über das Vormundschaftswesen (1949-1992); Personenkarte zu Strafuntersuchungen (1975-1993) |
Appraisal and destruction: | Integral übernommen wurden Protokolle, Tagebücher, Kontrollen und Karteien. Nur in Auswahl (Zufallsstichproben sowie gezielte Auswahl einzelner Fälle) übernommen wurden Unterlagen (Dossiers) zu Bewilligungen, Beschwerden, Verfügungen, Strafbefehlen etc. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Reproduction conditions: | © Staatsarchiv Aargau |
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Usage |
Permission required: | Staatsarchiv Aargau |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Einsichtnahme eingeschränkt |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1771 |
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