BG.01 Bezirksgericht Aarau, 1799-2005 (Bestand)

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Ref. code:BG.01
Ref. code AP:BG.01
Title:Bezirksgericht Aarau
Creation date(s):1799 - 2005
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Bezirksgericht Aarau und Friedensgerichte Bezirk Aarau
Administration history:Mit der Mediation von 1803 kam es gesamtschweizerisch zu einer Neugestaltung der Gerichtsorganisation, die aus Friedensgerichten, Bezirksgerichten (vormals Niedergerichte) und dem Obergericht (vormals Appellationsgericht) als oberster Instanz bestand. Der Kanton Aargau ist in 11 Bezirke gegliedert. Jeder dieser elf Bezirke verfügt über ein eigenes Bezirksgericht als der ersten Instanz in Zivil- und Strafprozessen, sofern keine anderen Zuständigkeiten vorgesehen sind (Schlichtungsbehörden). 1831 wurde mit der neuen Verfassung die Gewaltenteilung vollständig eingeführt. Die 1850-er Jahre brachten weitere Umstrukturierungen mit sich, die sich im Wesentlichen in der noch heute bestehenden Gerichtsorganisation widerspiegeln.

Das Bezirksgericht waltete erstinstanzlich als Zuchtpolizei und Unter-Kriminalgericht und war in Zivilrechtspflege, Untersuchungswesen, Vormundschaftswesen, Hypothekarwesen und Geldstagswesen (Konkurswesen) unterteilt. 1852 verlor das Bezirksgericht seine Funktion als Unter-Kriminalgericht, zudem wurden die Verfahren in appellable und inappellable Verfahren unterschieden (Grenze 200 Franken). Die Bezirksgerichte entscheiden über alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, sofern keine anderen Zuständigkeiten vorgesehen sind. Als Strafgericht beurteilen sie als erste Instanz Taten, die nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) oder einem anderen Gesetz mit Strafe bedroht sind. Als Arbeitsgericht beurteilen sie als erste Instanz Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, sofern das zuvor durchgeführte Schlichtungsverfahren erfolglos war. Bei Delikten von Personen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) oder einem anderen Gesetz mit Strafe bedroht sind, urteilen sie als Jugendgerichte. Die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetztes (in Kraft seit 01.01.2013) führte bei den Bezirksgerichten unter anderem zu zusätzlichen Aufgaben (z. B. Familiengericht).

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird in den meisten Fällen zuerst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Sind dafür keine besonderen Schlichtungsbehörden vorgesehen (z. B. Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht) ist der Friedensrichter zuständig. Wenn sich die Parteien vor ihm nicht einigen können, stellt dieser eine Klagebewilligung aus und der Fall wird an das Bezirksgericht weitergezogen.
Zu Beginn des 19. Jh. hatte der Friedensrichter als Polizeibeamter gegen Bettelei vorzugehen, Verstösse gegen die Sittlichkeit, Gesundheitsbelange bei Mensch und Tier (z. B. Seuchen) sowie Zivil- oder Kriminalfälle zu untersuchen und Vergehen beim Bezirksamtmann anzuzeigen. Ausserdem hatte er die Aufsicht über Waisen und ihre Vormunde (Vögte). Seit der Justizreform von 1998 kann der Friedensrichter über vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken endgültig entscheiden. Friedensrichter schlichten u. a. bei Konsumentenstreitigkeiten, bei Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen, bei Streitigkeiten bzgl. Stockwerkeigentum und landwirtschaftlicher Pacht, bei Klagen aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung, bei Unterhaltsklagen aus Familienrecht, erbrechtlichen Klagen, Nachbarschaftsklagen, Persönlichkeitsverletzungen und weiteren Fällen.

Quellen:
Dubler, Anne Marie: Gerichtswesen, in: Historisches Lexikon der Schweiz (e-HLS) 2022.
Hitz-Jäger, Albert; Verband aargauischer Friedensrichter und Statthalter: Gedenkschrift: 150 Jahre Friedensrichteramt im Aargau, 1803-1953. 50 Jahre Aargauischer Friedensrichter- und Statthalterverband, 1903-1953. 1953.
Jahresberichte des Aargauischen Obergerichts, Rechenschaftsberichte der Aargauischen Gerichte und Rechenschaftsberichte der Justizbehörden.
Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen. Aarau 1954. S. 186-188ff.
Schibli, Hans A.: Über den Friedensrichter nach aargauischem Recht. Strengelbach 1973.
Staehelin, Heinrich: Aargau, in: Historisches Lexikon der Schweiz (e-HLS) 2022.
Website der Gerichte Kanton Aargau (GKA)
Website des Verbands Aargauischer Friedensrichter (VAF)
Website des Schweizerischen Verbands der Friedensrichter und Vermittler (SVFV)
Archival history:Der Bestand setzt sich aus mehreren Ablieferungen zusammen, die sich nicht mehr eindeutig unterscheiden lassen. Nach Auskunft der publizierten Rechenschaftsberichte des Regierungsrates über die Staatsverwaltung kamen in den Jahren 1916 und 1936 "wesentliche Bestände des Bezirksgerichts Aarau" ins Staatsarchiv. Ein Teil der Ablieferung von 1936 wurde dabei in die Bestände der Hauptabteilung HA (Helvetische Archive 1798-1803) integriert.
Bei einer Archivbereinigung im Bezirksgericht Aarau 1999 übernahm das Staatsarchiv sämtliche noch vorhandenen Unterlagen aus der Zeit seit der Kantonsgründung bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Weitere Unterlagen wurden in den folgenden Jahren mit entsprechender Ablieferungsnummer übernommen:
2001/00045
2005/00022
2013/00091
2017/00024
Im Zuge der Erschliessung des Bestands wurden sämtliche Ablieferungen bzw. bestehende Zugänge, teilweise zuvor unter ZwA-Signaturen verzeichnet, neu und unter einheitlichem Signaturschema in diesen Bestand integriert.

Information on content and structure

Contains:u. a. Gerichtsprotokolle und Akten in Zivilsachen, in Ehegerichtssachen, in Fiskal- und Strafsachen sowie in Konkursangelegenheiten; Protokolle des Gerichtspräsidenten, der Jugendrichter, der Friedensrichter in den Kreisen Aarau, Entfelden, Kirchberg und Suhr sowie die Protokolle und Kontrollen über die beim Bezirksgericht hinterlegten und eröffneten Testamente; Gerichtskonzeptebücher sowie die Missivenbücher aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Appraisal and destruction:Integral übernommen wurden die Gerichtsprotokolle. Weitere Protokolle und Bände sind teilweise überliefert. Die inhaltliche Auswahl der Fallakten erfolgte durch das Bezirksgericht aufgrund besonderer historischer Bedeutung oder aufgrund spezieller Fälle. Die systematische Auswahl wurde über die Jahre unterschiedlich gehandhabt. Die restlichen Fallakten wurde mit Zustimmung des Staatsarchivs durch das Bezirksgericht kassiert.
System of arrangement:Die vom Bezirksgericht bestehenden Aktenserien wurden belassen und nach den Vorgaben des Staatsarchivs in die Hauptserien Grundlagen, Leitung, Administration, Kernaufgaben und Verschiedenes gegliedert. Die hier zudem bestehende Hauptserie Friedensgerichte war aufgrund einer früheren Erschliessung unter der ZwA-Signatur bereits vorhanden, weshalb diese Unterlagen belassen und in den neuen Bestand des Bezirksgerichts integriert wurden.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Reproduction conditions:© Staatsarchiv Aargau

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Publications:Meyer, Michel: Die Zukunft der Archivierung am Bezirksgericht Aarau. Berufsmaturitätsarbeit. Erlinsbach SO 2006.
Jahresberichte des Aargauischen Obergerichts, Rechenschaftsberichte der aargauischen Gerichte, Geschäftsberichte Gerichte Kanton Aargau.
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1811
 

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