Information on identification |
Ref. code: | NL.A-0283 |
Ref. code AP: | NL.A-0283 |
Title: | Gewerkschaft Comedia (und Vorgängergewerkschaften) |
Creation date(s): | 1818 - 2000 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Comedia (und Vorgängergewerkschaften) |
Administration history: | Die Vorgängergewerkschaft der Comedia (1998 aus der Fusion der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), des Schweizerischen Lithographenbund (SLB gegr. 1888), der Schweizerischen Journalisten-Union SJU und des Angestelltenverband des Schweizer Buchhandels ASB entstanden) ist die Gewerkschaft Druck und Papier GDP. Diese wiederum ist 1980 aus dem Zusammenschluss des Schweizerischen Typographenbunds STB (seit 1858) und dem Schweizerischen Buchbinder- und Kartonagerverband SBKV hervorgegangen. |
Archival history: | Im November 2006 kontaktierte das Zentralsekretariat der Unia mit Sitz in Bern das Staatsarchiv Aargau, um eine Lösung für die langfristige Sicherung der Archive der Aargauer Arbeiterbewegung zu finden. In der Folge ergab sich ein umfassendes Projekt mit dem Ziel, die im Kanton verstreuten Arbeiter- und Gewerkschaftsarchive zu sichern und in einem öffentlichen Archiv zugänglich zu machen. Die Firma Docuteam GmbH in Baden-Dättwil wurde mit der Ausführung der Erschliessungsarbeiten beauftragt, welche von 2007 bis 2010 andauerten. Die vorliegenden Unterlagen stammen aus dem aufgehobenen Sekretariat der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) im Volkshaus Reinach. Die Übernahme des Bestandes ins Staatsarchiv Aargau als Schenkung erfolgte am 01.10.2009. |
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Information on content and structure |
Contains: | Protokolle und Akten von Generalversammlungen, Sektionsversammlungen, Ortsgruppenversammlungen und Vorstandssitzungen. Unterlagen aus der Unterstützungsarbeit des Verbandes für seine Mitglieder (Buchdruckerkrankenkasse, Sparkasse, Waisenkasse) |
Appraisal and destruction: | Kassiert wurden Buchhaltungsbelege, Dokumentationsmaterialien, Unterlagen Dritter, Arbeitsmittel (z. B Büromaterialbestellungen, Druckvorstufen) und Doubletten. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Access regulations: | Die Benutzung für Drittpersonen ist im Schenkngsvertrag vom 30. März 2011 zwischen der Gewerkschaft Syndicom und dem Staatsarchiv Aargau geregelt. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien gilt eine generelle Schutzfrist von zehn Jahren. Für die Einsichtnahme durch Drittpersonen in Unterlagen, welche schützenswerte Personendaten enthalten, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und diejenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). Mit Ausnahme der Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien sowie der personenbezogenen Daten gibt es keine Einschränkungen für die Einsichtnahme durch Drittpersonen. |
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Usage |
Permission required: | Staatsarchiv Aargau |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Einsichtnahme eingeschränkt |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=2157 |
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