NL.A-0294 Gewerkschaft Kommunikation Aargau (und Vorgängergewerkschaften), 1894-2005 (Bestand)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:NL.A-0294
Ref. code AP:NL.A-0294
Title:Gewerkschaft Kommunikation Aargau (und Vorgängergewerkschaften)
Creation date(s):1894 - 2005
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Gewerkschaft Kommunikation Aargau (und Vorgängergewerkschaften)
Administration history:1999 wurde die Sektion Aargau der Gewerkschaft Kommunikation gegründet. Sie entstand durch den Zusammenschluss von PTT-Union, Sektion Aargau, Verband Schweizerischer Postbeamter (VSPB), Sektionen Aarau, und dem Schweizerischen Posthalterverband (SPV). Der VSPB hatte bis 1994 zwei Sektionen Aarau, eine "allgemeine" (VSPB) und eine "gradierte" (VSGPB). Der Bestand enthält auch wenig Unterlagen des Verbands Schweizerischer Post-, Telefon- und Telegrafenangestellter (VSPTTA).
Archival history:Im November 2006 kontaktierte das Zentralsekretariat der Unia mit Sitz in Bern das Staatsarchiv Aargau, um eine Lösung für die langfristige Sicherung der Archive der Aargauer Arbeiterbewegung zu finden. In der Folge ergab sich ein umfassendes Projekt mit dem Ziel, die im Kanton verstreuten Arbeiter- und Gewerkschaftsarchive zu sichern und in einem öffentlichen Archiv zugänglich zu machen.

Die Firma Docuteam GmbH in Baden-Dättwil wurde mit der Ausführung der Erschliessungsarbeiten beauftragt, welche von 2007 bis 2010 andauerten. Die Übernahme des Bestandes ins Staatsarchiv Aargau als Schenkung erfolgte am 19.04.2010.

Information on content and structure

Contains:Unterlagen zur Gründung und Organisation, Protokolle und Akten von Generalversammlungen, Platzversammlungen, Herbstversammlungen, Vereinsversammlungen, Vorstandssitzungen. Dazu kommen Korrespondenzen, Dossiers zu Finanzen, Verbandsaktivitäten, Jubiläumsfeiern.
Appraisal and destruction:Kassiert wurden Buchhaltungsbelege, Dokumentationsmaterialien, Unterlagen Dritter, Arbeitsmittel (z. B Büromaterialbestellungen, Druckvorstufen) und Doubletten.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Access regulations:Die Benutzung für Drittpersonen ist im Schenkngsvertrag vom 30. März 2011 zwischen der Gewerkschaft Syndicom und dem Staatsarchiv Aargau geregelt. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien gilt eine generelle Schutzfrist von zehn Jahren. Für die Einsichtnahme durch Drittpersonen in Unterlagen, welche schützenswerte Personendaten enthalten, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und diejenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). Mit Ausnahme der Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien sowie der personenbezogenen Daten gibt es keine Einschränkungen für die Einsichtnahme durch Drittpersonen. Während der aktiven Schutzfristen ist vor einer Bewilligung zur Einsichtnahme die Nachlasserpartei anzuhören.
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=2162
 

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