Information on identification |
Ref. code: | NL.A-0257 |
Ref. code AP: | NL.A-0257 |
Title: | Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau |
Creation date(s): | 1844 - 2002 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau |
Administration history: | Das päpstliche Unfehlbarkeitsdogma vom ersten vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 gab den Anstoss zur Gründung einer christkatholischen Kirche. Es formierten sich zwei innerkatholische Richtungen: Die ultramontanen und die im Zuge des Josefinismus und Wessenbergianismus gebildeten freisinnigen Katholiken. Diese päpstliche Verlautbarung führte verschiedenerorts zu Protesten. So beschloss am 1. Dezember 1872 eine Versammlung in Olten, eine eigene romunabhängige Kirche zu gründen. Darauf entstanden im Aargau die ersten christkatholischen Kirchgemeinden, die sich 1874 eine eigene Kirchenverfassung gaben. Einer der einflussreichsten Protagonisten eines romfreien Katholizismus war der aargauische Politiker Augustin Keller (1805-1883), der das politische Terrain für die Gründung der christkatholischen Kirche der Schweiz massgeblich ebnete und als deren erster Synodalratspräsident (1875-1879) in die Geschichte einging. Die Vereine freisinniger Katholiken, die sich der christkatholischen Kirche anschliessen wollten, wurden 1876 von staatswegen als kirchliche Genossenschaften anerkannt. Ins gleiche Jahr fiel die Genehmigung zur Errichtung eines christkatholischen Nationalbistums durch den Bundesrat und die Konsekration des Pfarrers Eduard Herzog zum Bischof. Im Aargau versammelte sich 1883 das Initiativkomitee zur Gründung einer kantonalen christkatholischen Synode, auch unter dem Namen Gründungscomité bekannt, dessen Mitglieder sich aus dem Verein freisinniger Katholiken rekrutierten. Nur zwei Jahre später wurden die Einschränkungen der Kirchen durch die Verfassungsrevision gelockert, indem ihnen gestattet wurde, selbstgewählte Organe (Synoden) aus Geistlichen und Laien einzusetzen, sowie die Erhebung von Steuern durch die Kirchgemeinde zu veranlassen. In diese Zeit fällt auch die Schaffung zweier getrennter Synoden (römisch-katholische und christkatholische), die nicht von ungefähr erfolgte: Durch die einerseits unklare staatsrechtliche Stellung und andererseits durch die problematische Simultanbenützung der Kirchen von Christkatholiken und Römischkatholiken - da letzteren die gemeinsame Benützung von Rom aus untersagt worden war - entstanden bis dahin immer wieder Konflikte. Am 17.02.1886 fand dann in Aarau die erste Kantoanlsynode statt. Die Synode verstand sich als verfassungsmässiges Organ der christkatholischen Kirchgemeinden und der sich der christkatholischen Kirche anschliessenden Genossenschaften. Die Wahl der Synodalen fand in den Einwohnergemeinden auf Anordnung des Regierungsrates statt und wurde von demselben auch genehmigt. Die Amtsdauer der Synode war auf vier Jahre festgesetzt, eine Versammlung der Synode fand mindestens einmal jährlich statt. Dem aus 5 Mitgliedern bestehenden Synodalausschuss war die Vollziehung der Beschlüsse, sowie die Vorbereitung aller Geschäfte der Synode auferlegt. Ebenso wurde der Ausschuss als Kontrollorgan für die kirchliche Amtsführung der Geistlichen und Kirchenpflegen verstanden. In seine Handlungsbereiche fielen auch die Wahl und Begutachtung der Hilfspriester, die Änderungen im Pfrundwesen, sowie die Amtsführung und die Verwendung der Erträgnisse der religiösen Fonds der Synode. In den 1920er Jahren erfolgten mehrere Zugeständnisse von staatlicher Seite her (so zum Beispiel die Übertragung des Schulreligionsunterrichtes 1920), bis schliesslich die revidierten Kirchenartikel der 1885er Verfassung festsetzten, dass die drei staatlich anerkannten christlichen Konfessionen sich als Landeskirchen öffentlich-rechtlich organisieren und ihre Angelegenheiten selbständig im Rahmen der Bundes- und Kantonsverfassung betreiben durften.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Synodalausschusses wurde ab dem Jahr 1926 die Schaffung einer beruflichen Altersvorsorge (Pensionskasse) für die Geistlichen, die 1930 in Zusammenarbeit mit der Rentenanstalt Zürich verwirklicht wurde. Die christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau beteiligte sich ab 1976 engagiert in der "Gesprächskommission der drei Aargauer Landeskirchen zu Fragen des Religionsunterrichtes". Ab 1980 widmet sich der christkatholische Synodalausschuss zunehmend der Asylfrage und der Ökumene im Aargau. Gemäss Organisationsstatut vom 1. September 1985 besteht die christkatholische Landeskirche aus Kantonalsynode (Legislative), Kirchenrat (Exekutive) und Kirchgemeinden.
Quellen: Aargauische Gesetzes-Sammlung NL.A-0257, Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau |
Archival history: | Der Bestand wurde am 26. August 2004 als Schenkung ins Staatsarchiv Aargau übernommen. 2010 erfolgte ein Nachtrag. |
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Information on content and structure |
Contains: | Unterlagen der Synode und des Synodalausschusses der christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau, ab 1985 des Kirchenrats. |
Appraisal and destruction: | Die angebotenen Dokumente wurden integral archiviert. |
System of arrangement: | Die Unterlagen wurden in Anlehnung an das Ordnungssystem des Staatsarchivs für Vereine geordnet und erschlossen. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Access regulations: | Die Benutzung für Drittpersonen ist im Schenkungsvertrag vom 26. August 2004 zwischen der christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau und dem Staatsarchiv Aargau geregelt. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und diejenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). |
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Information on related materials |
Publications: | Waldmeier, Josef Fridolin: Katholiken ohne Papst. Ein Beitrag zur Geschichte der christkatholischen Landeskirche des Aargaus. Aarau 1986. Hagmann, Jürg: Das Archiv der christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau (1886-2002). In: Argovia 117 (2005), S. 109-118. Christkatholische Landeskirche des Kantons Aargau (Hg.): 125 Jahre Christkatholische Landeskirche Aargau. Baden 2011. |
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Usage |
Permission required: | Staatsarchiv Aargau |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Einsichtnahme eingeschränkt |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=2335 |
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