AG 10 Steuerrekursgericht, 1946-1990 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:AG 10
Ref. code AP:AG 10
Title:Steuerrekursgericht
Creation date(s):1946 - 1990
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Steuerrekursgericht (Steuerrekurskommission)
Administration history:Das Steuerrekursgericht ist seit 1945 die kantonale Behörde in Sachen Steuerstreit mit Sitz in Aarau und gehört dem Spezialverwaltungsgericht an. Per 1. Januar 2013 wurden das Steuerrekursgericht und die Schätzungskommission nach Baugesetz zum Spezialverwaltungsgericht zusammengefasst. Das Rekursgericht im Ausländerrecht, das Personalrekursgericht und die Landwirtschaftliche Rekurskommission wurden aus dem Spezialverwaltungsgericht hinausgenommen und neu in das Verwaltungsgericht integriert. Rechtsgrundlage für diese Reorganisation bildet das neue Gerichtsorganisationsgesetz vom 6. Dezember 2011 (GOG, 155.200).

Als erstinstanzliches Verwaltungsgericht in Steuerangelegenheiten behandelt das Steuerrekusgericht heute (Stand: 2014) Rekurse und Beschwerden betreffend Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Quellensteuer sowie Wehrpflichtersatzabgabe. Die Entscheide obliegen dabei jeweils drei bis fünf Richtern. Bei Fällen betreffend Ordnungsbussen oder Anstände im Bezugsverfahren ist der Abteilungspräsident des Gerichts die Zuständigkeitsperson (als Einzelrichter). Gegen Entscheide des Steuerrekursgerichts kann Beschwerde eingereicht werden, wobei ein Verfahren in solchen Fällen an das Obergericht und dort an das Verwaltungsgericht weitergeleitet wird. [Kanton Aargau, Gerichte, Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, URL: «https://www.ag.ch/de/gerichte/spezialverwaltungsgericht/abteilungen_steuern/abteilungen_steuern_1.jsp», Zugriff am 30.09.2014.]

Vor 1945 wurden Steuerrekurse vom Obergericht direkt behandelt, wobei die Entscheide des Steuerrekursgerichts auch nachher noch der Rechtskontrolle des Obergerichts unterlagen und noch heute unterliegen. Diese Erweiterung der verwaltungsrechtlichen Kontrolle wurde durch das neue Steuergesetz, welches am 1. Januar 1946 in Kraft trat, vollzogen (zentral für die Schaffung der Rekurskommission war die Verordnung über die Organisation der kantonalen Steuerrekurskommission und das Rekursverfahren vom 29. August 1946). Die aktuelle Rechtsgrundlage für die Behandlung von Steuerrekusfällen bildet das Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 1998 (651.100, in Kraft seit dem 1. Januar 2001) [Rechenschaftsbericht des Regierungsrates über die Staatsverwaltung des Kantons Aargau 1946, Aarau 1946; Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.), 150 Jahre Kanton Aargau. Im Lichte der Zahlen, 1954, S. 185-188.]

Das Steuerrekursgericht entstand unter dem Namen Rekurskommission. Im Jahr 1958 wurde die Bezeichnung spezifiziert und dem Tätigkeitsbereich angepasst, der Name war neu Steuerrekurskommission. Knapp dreissig Jahre später, 1986, wurde die Steuerrekurskommission umbenannt in Steuerrekursgericht. Dieses wiederum wurde 2013 verwaltungsrechtlich reorganisiert und amtet zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 2014) als Abteilung Steuern als Teil des Spezialverwaltungsgerichts. [Staatskalender des Kantons Aargau 1946/47, 1958/60 und 1986/87; Kanton Aargau, Gerichte, Angebote, Aktuelle Themen,
URL: «https://www.ag.ch/de/gerichte/angebote_gerichte/aktuelle_themen/neuorganisation_der_verwaltungsgerichtsbarkeit/neuorganisation_der_verwaltungsgerichtsbarkeit_1.jsp», Zugriff am 30.09.2014]
Archival history:Die Unterlagen wurden am 1. April 2014 übernommen.

Information on content and structure

Contains:Entscheidsammlung und Fallakten zu Rekursen betreffend Staats- und Gemeindesteuern, Entscheidsammlung und Fallakten zu Rekursen betreffend eidgenössische Wehrsteuer (direkte Bundessteuer), Fallakten zu Rekursen betreffend Militärpflichtersatz und Grundstückgewinnsteuer, Fallakten betreffend Verwaltungsgerichtsentscheide
Appraisal and destruction:Das Steuerrekursgericht führte mithilfe der AGVE (Aargauische Gesetzes- und Verwaltungsentscheide) ein qualitatives Sampling durch. Bei den Rekursen betreffend Staats- und Gemeindesteuern wurde zusätzlich ein quantitatives Samlping vollzogen. Die vom Steuerrekursgericht vorbereiteten Akten wurde integral übernommen.
System of arrangement:Die Akten wurden in der ursprünglichen Ordnung der abgebenden Stelle belassen.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Reproduction conditions:© Staatsarchiv Aargau
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=307199
 

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