Information on identification |
Ref. code: | RRB |
Ref. code AP: | RRB |
Title: | Protokolle des Regierungsrates, 3. Registraturplanperiode |
Creation date(s): | 1853 - 1871 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Regierungsrat Kanton Aargau |
Administration history: | Der am 27. April 1803 aufgrund der Mediationsverfassung erstmals vom Grossen Rat gewählte Kleine Rat übte die exekutive Gewalt aus. Als vollziehende Behörde war beim Kleinen Rat zunächst ein grosses Mass an Entscheidungskompetenz konzentriert. Das zu Beginn 9-köpfige Gremium übte faktisch auch die legislative Gewalt aus. Der Grosse Rat hatte in den Anfangsjahren des Kantons Aargau nur die Rechte, Gesetze anzunehmen oder abzulehnen, konnte allerdings keine Änderungen einbringen oder vornehmen. Die Machtfülle der Regierung wurde jedoch in mehreren Verfassungsänderungen allmählich reduziert, wobei diesbezüglich besonders die Verfassungsrevision von 1831 entscheidend war. Diese dritte Verfassung reduzierte die Anzahl der Kleinen Räte auf 9 (zwischenzeitlich waren es 13) und erhöhte im Gegenzug die Anzahl der Grossräte von 150 auf 200 Mitglieder, worin sich eine Verschiebung der Machtverhältnisse zeigte. Entscheidende demokratische Elemente wurden ab 1831 fortlaufend eingeführt. Die Macht des Kleinen Rates wurde mehr und mehr verlagert – einerseits zum Parlament und andererseits zum Volk. Der Kleine Rat wurde 1853 in Regierungsrat umbenannt. Diese Bezeichnung für die aargauische Exekutive wird bis heute verwendet.
Seit der sechsten Verfassungsrevision von 1885 besteht der Regierungsrat nur noch aus fünf Mitgliedern. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten die Regierungsmitglieder vollamtlich. Jeder Regierungsrat und jede Regierungsrätin steht einer oder mehreren Verwaltungsdirektionen bzw. Departementen vor (dazu gehören u. a. Bau, Gesundheit, Justiz und Volkswirtschaft). Die Regierungsmitglieder werden heute vom Volk im Majorzverfahren auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Den Vorsitz im Regierungsrat hat der sogenannte Landammann. Er oder sie wird jeweils vom Grossen Rat für die Dauer von einem Jahr aus den Mitgliedern des Regierungsrates gewählt. Der Stellvertreter des Landammans, der Landstatthalter, wird ebenfalls vom kantonalen Parlament nach denselben Bestimmungen gewählt. Der Regierungsrat wird administrativ von der Staatskanzlei bzw. dem Staatsschreiber oder der Staatsschreiberin unterstützt. Die Person in diesem Amt fungiert quasi als Generalsekretär bzw. -sekretärin des Regierungsrates.
Quellen: Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen. 1803-1953. Aarau 1954. Máthé, Piroska R.: Vom Pergament zum Chip. Aarau 2003, S. 137-151. Seiler, Christophe, Steigmeier, Andreas: Geschichte des Aargaus. Illustrierter Überblick von der Urzeit bis zur Gegenwart. Aarau 1991. Mediationsakte [Acte de Médiation], 19.02.1803. (R01/AA02/0012) |
Archival history: | Das Staatsarchiv übernimmt die Protokolle in der Regel 10 Jahre nach ihrer Entstehung. Die Protokollbände der letzten zehn Jahre verbleiben in der Staatskanzlei. |
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Information on content and structure |
Contains: | Formelle Beschlussprotokolle zu den Sitzungen des Regierungsrats vom 4. Januar 1853 bis zum 29. Dezember 1971 |
Appraisal and destruction: | Die Protokolle wurden integral übernommen. |
System of arrangement: | Die Beschlüsse des Kleinen Rates – seit 1853 des Regierungsrates – werden in Protokollbände eingebunden und mit Registern versehen. Das Register verweist von 1803-1852 auf den entsprechenden Protokollband und die Seitenzahl, ab 1853 auf den Jahrgang des Protokolls und die Beschlussnummer. Von 1913-1974 wurden die Register nicht mehr eingebunden, sondern separat mit Jahresregistern versehen. Von 1803-1955 wurde beim Abschluss eines Geschäftes beim letzten Regierungsratsbeschluss die Registratursignatur eingefügt. Die Aktenablage erfolgte bis 1955 nach Registratursignatur und Ablagedatum, seither nach Jahrgang und Beschlussnummer. Jeder Protokollband ist mit einem Sach-, Orts- und Personenregister versehen. Die Jahresregister sind zudem in Zehnjahresregister, sogenannte Dezennalregister, zusammengefasst. Seit 1971 werden die Regierungsratsbeschlüsse nur noch elektronisch registriert. |
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Information on related materials |
Related material: | RRB.1: Jahresregister zu den Protokollen des Regierungsrates RRB.2: Dezennalregister zu den Protokollen des Regierungsrates RK: Kanzleiakten und Kontrollen des Regierungsrates R01 bis R07: Akten des Regierungsrates GRB: Protokolle des Grossen Rates AG 34 bis AG 37: Akten des Grossen Rates |
Publications: | Máthé, Piroska R.: Vom Pergament zum Chip. Aarau 2003. Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen. 1803-1953. Aarau 1954. |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=320509 |
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