AG 15 Anwaltskommission, 1872.10.07-2003 (Bestand)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:AG 15
Ref. code AP:AG 15
Title:Anwaltskommission
Creation date(s):10/7/1872 - 2003
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Obergericht, Anwaltskommission
Administration history:Die Anwaltskommission ist eine dem Obergericht unterstellte Aufsichtsinstanz für alle Anwälte des Kantons Aargau (für eine detaillierte Verwaltungsgeschichte des Obergerichts siehe Bestand OG01, Obergericht und Vorläufer, 1798-1980). Sie führt das kantonale Register gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA). Die in diesem Register eingetragenen Personen sind berechtigt, in der ganzen Schweiz Parteien vor Gericht zu vertreten. Des Weiteren führt die Anwaltskommission eine Liste aller in der Schweiz niedergelassenen Anwälte aus der Europäischen Union (EU). Auch diese sind berechtigt, in der ganzen Schweiz Parteien vor Gericht zu vertreten. Die Anwaltskommission erteilt weiter Substitutionsbewilligungen für Anwaltskandidaten und Anwaltskandidatinnen, mit welcher diese berechtigt werden, einen Anwalt oder eine Anwältin in einem Verfahren vor Gericht zu vertreten. Für ein Auftreten vor den Aargauer Gerichten ist immer eine Substitutionsbewilligung der Anwaltskommission notwendig. Auch Disziplinaranzeigen werden von der Anwaltskommission bearbeitet: Dazu gehört die Ausübung der Aufsicht über die im Anwaltsregister eingetragenen Anwälte sowie Entscheidungen über eingereichte Aufsichtsanzeigen. Als letzter Punkt ist erwähnenswert, dass die Anwaltskommission jedes Jahr zweimal die Anwaltsprüfungen durchführt.
Grundlegende Entscheide werden von der Anwaltskommission in der Sammlung der Aargauischen Gerichtsentscheide (AGVE) publiziert. [Kanton Aargau, Gerichte, Anwaltskommission, «https://www.ag.ch/de/gerichte/anwaltskommission/aufgaben_23/aufgaben_24.jsp», Zugriff am 24.09.2021 und Rechenschaftsbericht der Aargauischen Justizbehörden 1999-2004, Aarau 2001-2005]

Seit 1897/1898 wird von der "Anwaltskommission" gesprochen, zuvor gab es keine wirklich konkrete und sich wiederholende Bezeichnung für diese Instanz, wobei Anwalte und Notare noch im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts nicht speziell separiert wurden [Bericht des Aargauischen Obergerichts für die Jahre 1897 und 1898, Aarau 1899]. Seit Kantonsgründung ist die Berufsausübung der Anwälte institutionalisiert. Bereits im "Gesetz vom 6ten Heumonat [Juli] 1803 über die Ausübung des Advokaten-Berufs" wird festgeschrieben, dass alle Anwälte zur Ausübung ihres Berufs ein Patent benötigen, welches ihnen vom Kleinen Rat erteilt wird. Ebenfalls in diesem Gesetz im Jahr der Kantonsgründung wird die Aufsicht über die Anwälte dem Appellationsgericht übertragen (Aargauische Gesetze und Verordnungen, 1. Band, Aarau 1808. Das Appellationsgericht ist der Vorgänger des Obergerichts, vgl. dazu die Verfassungsrevision 1831 mit Umbenennung des Appellations- in Obergericht). Neben der verfassungsrechtlichen Ebene wird 1833 auch auf gesetzlicher Ebene im "Gesetz über die Ausübung des Advokatenberufs" festgelegt, dass nun das Obergericht – und eben nicht mehr die Regierung – die zur Berufsausübung erforderlichen Patente vergibt. Konkrete Regelungen die Anwaltsprüfung betreffend wurden etwas später, am 5. November 1849, im "Gesetz über die Prüfung der Anwälte und Notare" getroffen. [Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau. Im Lichte der Zahlen, 1954, S. 189] Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich der Aufgaben- und Kompetenzbereich der Anwaltskommission unter der Aufsicht des Obergerichts nicht mehr entscheidend verändert.
Archival history:Die Unterlagen dieses Bestandes kamen in drei Etappen ins Staatsarchiv: Ein erster Teil der Anwaltsprüfungen (1872-1920) wurde bereits am 2. Februar 2007 abgeliefert. Der zweite Teil der Anwaltsprüfungen (1936-2001) wurde am 12. Juni 2014 ans Staatsarchiv abgeliefert. Der dritte und letzte Teil kam am 4. Februar 2015 ins Staatsarchiv.

Information on content and structure

Contains:Anwaltsprüfungen 1872-2001
Appraisal and destruction:Bei den Anwaltsprüfungen der Jahre 1872-1920 wurde ein quantitaives Sampling im Staatsarchiv durchgeführt – zwei Prüfungsarbeiten pro Jahr wurden behalten, der Rest kassiert. Die abgelieferten Anwaltsprüfungen ab 1936 wurden von der Anwaltskommission selbst in einem quantitativen sowie qualitativen Sampling ausgesondert.
System of arrangement:Die Akten wurden in der ursprünglichen Ordnung der abgebenden Stelle belassen.

Information on related materials

Publications:Die Anwaltskommission publiziert grundlegende Entscheide in der Sammlung der Aargauischen Gerichtsentscheide (AGVE).
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=328953
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr it
Online queries in archival fonds