U.24/0390 Urkunde Muri, 1438.01.23 (Dokument)

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Ref. code:U.24/0390
Ref. code AP:U.24/0390
Title:Urkunde Muri
Brief:Hensli von Werwil, Untervogt zu Wohlen und Richter an Statt des Obervogtes Hans Schubelbach von Glarus, urkundet, dass in offenem Gericht zu Wohlen den folgenden Anträgen des Hans von Itendal, "Fürlegers" des Abts Georg von Muri, beigepflichtet worden sei: 1) Wenn einzelnen Gütern, von denen die Vogtsteuer geht, welche das Kloster Muri von denen von Hallwil erworben hat, einzelne Stücke erbs- oder kaufsweise entfremdet sind, so hat das Kloster Muri das Recht, dieselben so lange einzuziehen, bis ihm die laut Rödeln nötige Steuer ausbezahlt wird. Mit den jährlichen Zinsen verhält es sich ebenso. 2) Die Vogtsteuer geht allen Zinsen voran, niemand darf einen Zins vor Entrichtung der Vogtsteuer bezahlen. Zeugen des Gerichts.
Creation date(s):1/23/1438
Level:Dokument
Preview:
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Angaben zur Person

Ausstellungsort:Wohlen

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Archival Material Types:Urkunde
Physical properties:Analog
Language:gmh
 

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Files:none
 

Usage

End of term of protection:1/23/1468
Permission required:Keine
Physical Usability:Eingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=500178
 

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