Titel: Stichprobenkontrollen der Gasrückführsysteme an Benzintankstellen
Kurzbeschreibung: Alle Benzintankstellen müssen seit 1992 über ein so genanntes Gasrückführsystem verfügen. Dieses System verhindert, dass die beim Betankungsprozess in der Verdrängungsluft enthaltenen Benzindämpfe in die Umwelt emittiert werden. Eine regelmässige Kontrolle ist nötig, um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Der Kanton Aargau hat diese Aufgabe an das Tankstellen-Inspektorat (TSI) des Autogewerbeverbandes Schweiz (AGVS) delegiert. Jedoch ist die verantwortliche kantonale Behörde nicht von den Vollzugsaufgaben befreit, sie hat beispielsweise durch regelmässige Stichprobenkontrollen im Sinne einer Qualitätssicherung die Tankstellen zu überprüfen.
Autor(en): Katharina Gati, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 47, Februar 2010   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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