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Laufende Anhörungen

Erlass des kantonalen Nutzungsplans "Salzabbau Nordfeld"

Die Anhörung/Mitwirkung dauert vom Montag, 16. Dezember 2024 bis Freitag, 4. April 2025.

Kurzbeschrieb

Zur langfristigen Sicherstellung der Landesversorgung mit Salz sind neben der bis 2075 verlängerten Konzession neue Salzgewinnungsgebiete im Kanton Aargau zu erschliessen. Als Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen diese einer Grundlage im Richtplan. Hierfür wird das Kapitel "Salzabbau" neu in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Darin werden die für die langfristige Salzversorgung notwendigen Abbaugebiete festgelegt.

Gleichzeitig wird zur grundeigentümerverbindlichen Umsetzung des im Richtplan festzusetzenden Gebiets "Nordfeld" der kantonale Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" erlassen. Damit wird die Voraussetzung für eine zonenkonforme Bewilligung der für den Salzabbau notwendigen Infrastrukturanlagen geschaffen.

Nach öffentlicher Anhörung und Mitwirkung sowie öffentlicher Auflage des kantonalen Nutzungsplans entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat zur Änderung des kantonalen Richtplans und zum Erlass des kantonalen Nutzungsplans.

Anhörungsunterlagen

Ein vollständiges und umfassendes Papier-Dossier zu den Vorhaben liegt in Aarau auf. Es kann während den Bürozeiten bei der Abteilung Raumentwicklung, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau (Buchenhof, Turm D, Stock 2, Vorzone) eingesehen werden.

Fragebogen

Hinweis: Mit diesem Online-Fragebogen können Eingaben zum kantonalen Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" gemacht werden. Für die gleichzeitig durchgeführte Mitwirkung zur "Aufnahme des Kapitels V 2.2 "Salzabbau" in den kantonalen Richtplan ist der entsprechende Fragebogen zur Richtplananpassung zu verwenden.

Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie den Fragebogen elektronisch ausfüllen und einreichen. Bitte nutzen Sie dafür die Schaltfläche "Einreichen" am Ende des Fragebogens. Der Fragebogen steht in zwei Versionen zur Verfügung:

  1. Den Online-Fragebogen können Sie mit den gängigsten Browsern öffnen, ausfüllen, einreichen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.
  2. Um den PDF-Fragebogen zu nutzen, speichern Sie sich diesen zuerst lokal ab und öffnen Sie ihn anschliessend mit dem Adobe Reader. Sie können ihn dann am Computer ausfüllen, einreichen und ausdrucken. Zusätzlich können Sie den PDF-Fragebogen bei sich zwischenspeichern und an weitere Personen weiterleiten.

Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-⁠anhoerungen@ag.ch .

Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.