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Kanton Aargau unterstützt Pilotprojekt "Aufsuchende Familienarbeit bei psychisch erkrankten Eltern"

Der Regierungsrat hat beschlossen, das dreijährige Pilotprojekt "Aufsuchende Familienarbeit bei psychisch erkrankten Eltern" basierend auf der Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (VDPG) mit rund 510'000 Franken zu unterstützen. Das Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen der Psychiatrische Dienste Aargau AG (PDAG) und der Stiftung Hometreatment Aargau (HotA).

Die aufsuchende Familienarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die professionelle Hilfe nicht stationär oder ambulant, sondern im direkten Lebensumfeld einer Familie erbracht wird. Das Projekt soll den Fokus auf Familien legen, in denen mindestens ein Elternteil an einer (oder mehreren) psychischen Erkrankungen leidet. Ein Angebot in dieser Form fehlt derzeit im Kanton Aargau. Das Aufwachsen mit einem psychisch erkrankten Elternteil birgt ein Risiko für die Entstehung psychischer Erkrankungen bei deren Kindern bis ins Erwachsenenalter. Für das Pilotprojekt in Frage kommende Familien überweist die Psychiatrische Dienste Aargau (PDAG) direkt an die Hometreatment Aargau (HotA). Dadurch ist die Anschlussbetreuung nach einem stationären Setting möglich.

Recovery-Ansatz und Begleitforschung

Die aufsuchende Familienarbeit wird mit dem Recovery-Ansatz kombiniert. Dieser besteht aus Gruppenangeboten wie Familienwochenenden oder Eltern- und Kindergruppen sowie aus Peer-Kontakten – also Kontakten zu Personen, die Ähnliches erlebt haben. Der Recovery-Ansatz ermöglicht es den Patientinnen/Patienten und deren Familien, eine partizipative Rolle im Heilungsprozess einzunehmen. Damit soll der sozialen Isolation und der Stigmatisierung des erkrankten Familienmitglieds und seiner Familie entgegenwirkt werden. Des Weiteren untersucht die PDAG den Nutzen dieser Therapieform und insbesondere des Recovery-Ansatzes wissenschaftlich.

Pilotprojekte in der Aargauer Gesundheitsversorgung

Seit dem 1. Januar 2022 kann der Kanton gestützt auf § 39a des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) Pilotprojekte im Bereich der Gesundheitsversorgung mit einem finanziellen Beitrag unterstützen. Alternativ kann er die Erlaubnis erteilen, ausnahmsweise und für eine definierte Dauer von kantonalen Normen und Weisungen abzuweichen. Der Kanton fördert damit die Erprobung, Durchführung und Evaluierung neuer Versorgungsmodelle, wenn diese der Erzielung medizinischer, versorgungstechnischer oder wirtschaftlicher Verbesserung dienen. Bisher hat der Kanton Aargau elf Pilotprojekte unterstützt.

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