Pilotprojekte in der Aargauer Gesundheitsversorgung
Seit dem 1. Januar 2022 kann der Kanton gestützt auf § 39a des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) Pilotprojekte im Bereich der Gesundheitsversorgung mit einem finanziellen Beitrag unterstützen. Alternativ kann er die Erlaubnis erteilen, ausnahmsweise und für eine definierte Dauer von kantonalen Normen und Weisungen abzuweichen. Der Kanton fördert damit die Erprobung, Durchführung und Evaluierung neuer Versorgungsmodelle, wenn diese der Erzielung medizinischer, versorgungstechnischer oder wirtschaftlicher Verbesserung dienen. Bisher hat der Kanton Aargau elf Pilotprojekte unterstützt.